Verletzungen an Gelenken können nach bestimmten Gewalteinwirkungen auftreten. Prinzipiell können sie jedes Gelenk des Körpers betreffen, häufig sind Verletzungen unter anderem an der Schulter, am Knie oder am Sprunggelenk. Typische Gelenkverletzungen, die auftreten können, sind Verstauchung, Verrenkung (Auskugelung), Bänderriss, Knorpelverletzung und Knochenbruch mit Gelenkbeteiligung.
Meist kommt es bei Gelenkverletzungen zu Schmerzen und zu Einschränkungen der Beweglichkeit. Viele Verletzungen am Gelenk müssen operiert werden. Eine Operation kann offen oder in einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) geschehen. Die geschädigten Strukturen können wieder zusammengefügt werden oder abgetragen werden.
Gelenke sind bewegliche Verbindungen zwischen Knochen, die einen relativ komplexen Aufbau besitzen. Sie bestehen aus den Gelenkflächen des Knochens, die mit Knorpel überzogen sind, aus der Gelenkflüssigkeit (Synovia), aus der Gelenkkapsel, Bändern und weiteren speziellen Strukturen.
Eine Gelenkverletzung (Gelenktrauma) kann prinzipiell jeden Bereich eines Gelenks betreffen und an allen Gelenken im Körper auftreten. Verhältnismäßig oft tritt eine Knieverletzung, eine Sprunggelenksverletzung, eine Schulterverletzung oder eine Ellenbogenverletzung auf. In vielen Fällen stellt ein Sportunfall eine Ursache für die Gelenkverletzung dar. Bestimmte Unfallhergänge können zu typischen Schäden am Gelenk führen.
Im Wesentlichen können bei Gelenken folgende verletzungsbedingte Schäden auftreten:
Die Verstauchung ist eine übermäßige Dehnung des Gelenks. Es kann zu einer Zerrung kommen, und in schweren Fällen können die Gelenkkapsel oder Bänder dauerhaft geschädigt werden oder sogar reißen.
Eine mechanische Einwirkung führt zu einer Verlagerung der Gelenkanteile, die zunächst in dieser Fehlposition bleiben. Bei einer Verrenkung können ebenfalls Bänder und Knorpel verletzt werden. Am häufigsten tritt eine Luxation am Schultergelenk auf („der Arm ist ausgekugelt").
Bänder, die zum Gelenk gehören, reißen häufig bei Gewalteinwirkungen. Das Gelenk wird dadurch instabil. Beispiele für Bänderrisse sind der Kreuzbandriss und der Seitenbandriss am Knie oder der Außenbandriss am Sprunggelenk. Ein Gelenkkapselriss kann zu der Kategorie gezählt werden, da viele Bänder in die Kapsel integriert sind.
Knorpelverletzungen im Gelenk können oberflächlich sein, aber auch einen tiefen Riss oder sogar eine Ablösung eines Knorpelstückchens bedeuten. Nicht selten ist auch ein angrenzender Knochen gebrochen.
Nicht selten besteht bei Gelenkverletzungen auch ein Bruch (Fraktur) angrenzender Knochen, beziehungsweise ein Knochenbruch schließt auch ein Gelenk mit ein.
Die meisten Verletzungen mit Gelenkbeteiligung führen zu mehr oder weniger starken Beschwerden wie Schmerzen und einer verminderten Beweglichkeit. Eine Einblutung in das Gelenk kann verursacht werden.
Der Arzt fragt den Patienten nach den Beschwerden, nach dem Unfallmechanismus und nach eventuellen Vorschädigungen (Anamnese). Es erfolgt eine körperliche Untersuchung, die sich hauptsächlich auf den verletzten Körperbereich bezieht. Aus den Informationen kann der Arzt bereits einen Verdacht auf bestimmte Schäden äußern.
Zum Nachweis sind weitere Untersuchungen erforderlich. Bildgebende Verfahren wie Röntgen, Ultraschall oder Computertomographie (CT) werden vorgenommen. Knorpelverletzungen können nur in einer Kernspintomographie (Magnetresonanztomographie, MRT) festgestellt werden. Eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) kann angezeigt sein. In Abhängigkeit von den Symptomen und Schäden können weitere Untersuchungsmethoden angebracht sein.
Eine Therapie bei Gelenkverletzungen ist nicht operativ oder durch eine Operation möglich. Die Auswahl des Verfahrens hängt hauptsächlich von der Schwere der Verletzung beziehungsweise von den beteiligten Strukturen ab.
Das Gelenk wird ruhig gestellt. Zu diesem Zweck kann es mit einem straffen Verband, bisweilen einem Gipsverband oder einer geeigneten Art Schiene versorgt werden. Die benötigte Entlastung zieht sich oft lange hin (ein bis drei Monate). Während dieser Zeit sind aber auch gezielte Bewegungsübungen wichtig. Unterstützende Maßnahmen sind Kühlung und Hochlagerung.
Luxationen („Auskugelungen") können mit bestimmten Handgriffen wieder eingerenkt werden.
Eine operative Versorgung der Gelenkverletzung ist in örtlicher Betäubung, Regionalanästhesie (ausgedehnte Betäubung) oder in Vollnarkose möglich. Viele Eingriffe sind in einer Gelenkspiegelung (arthroskopische Chirurgie) möglich. Es kann aber auch eine herkömmliche Operation mit größerem Hautschnitt notwendig sein. Über den Zugang werden unterschiedliche Maßnahmen vorgenommen. Eventuelle ausgedehnte Blutergüsse werden ausgeräumt oder ausgespült. Geschädigter Knorpel kann abgetragen werden, Knorpelrisse werden durch eine Naht miteinander verbunden.
Gerissene Bänder werden ebenfalls genäht. Bei einem Knochenbruch kann der Einsatz von Verbindungsmaterialien (Schrauben, Nägel, Platten, Drähte) erforderlich werden. Einige Verletzungen müssen in einer Operation mit speziellen Methoden behandelt werden. Dies kann eine Transplantation körpereigenen Gewebes (Knochen, Knorpel, Bänder) sein. Auch am Knie können besondere Maßnahmen angezeigt sein. In einigen Fällen ist eine Gelenkprothese unabdingbar. Eine Versteifung des betroffenen Gelenks (Arthrodese) kann unter besonderen Umständen unumgänglich sein. Nach dem Eingriff zur Versorgung einer Gelenkverletzung wird meist ein Drainageschlauch eingelegt, die Hautwunde wird vernäht.
Komplikationen ergeben sich bereits durch die eigentliche Verletzung. Eine Operation ist meist eher der Heilung dienlich, als dass sie weitere schwere Komplikationen nach sich zieht. Möglich sind unter anderem Blutungen, Nachblutungen, Blutergüsse, Infektionen, Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen.
Eine Schädigung von weiteren Körperstrukturen im Umfeld kann verursacht werden. Nerven können beispielsweise beschädigt werden, so dass es zu Lähmungen oder Sensibilitätsstörungen kommen kann. Das Gelenk kann auch langfristig in der Funktion eingeschränkt sein, ein Verschleiß im Sinne einer Arthrose kann auftreten.
Durch eine geeignete Therapie der jeweiligen Verletzung lassen sich Funktionseinschränkungen des Gelenks verhindern oder zumindest eindämmen. Die Prognose hängt stark von der Art und Schwere der Verletzung ab.
Daher kann bei einer Operation keine Erfolgsgarantie gegeben werden. Auch später noch können sich Folgeschäden zeigen. Dazu kann beispielsweise eine Arthrose (Gelenkverschleiß) gehören. Weitere Behandlungsmaßnahmen können erforderlich werden.
Letzte Aktualisierung am 11.05.2021.